Standout

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Standout GmbH

I. ALLGEMEINER TEIL

  1. Anbot/Vertragsverhältnis: Für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen Standout und Auftraggebern (nachstehend „Kunden“) kommen ausschließlich diese AGB zur Anwendung. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Kunden gelten nur soweit Standout diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Bei Miete oder Kauf gelten zusätzlich die besonderen Bestimmungen des II. und III. Abschnittes. Die Bestellung des Kunden ist für diesen verbindlich und nicht widerruflich. Sie kann von Standout binnen 30 Tagen durch Erfüllung oder durch Übersendung einer schriftlichen Bestätigung oder einer Akontorechnung gemäß Punkt 13. angenommen werden. Hat der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe bestellt und ist der Auftrag bis 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn von Standout nicht angenommen worden, so hat der Kunde dies Standout unverzüglich mitzuteilen. Eine Verpflichtung von Standout, die Bestellung des Kunden anzunehmen, besteht nicht. Anbote der Standout an den Kunden sind unverbindlich und freibleibend.
  2. Mitwirkung des Kunden: Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde auch, die für die ordnungsgemäße Ausführung der Bestellung nötigen Unterlagen (etwa Pläne, Modelle, Genehmigungen, Richtlinien für die Ausführung etc.) gemäß den Terminvorgaben von Standout zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Diese Unterlagen müssen so beschaffen sein, dass eine einwandfreie Ausführung der Bestellung gewährleistet ist. Insbesondere hat der Kunde für sämtliche für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Genehmigungen auf seine Kosten Sorge zu tragen. Ausführungs und Materialmuster, die Standout dem Kunden zur Begutachtung vorlegt, müssen von diesem fristgerecht schriftlich bestätigt und retourniert werden: Andernfalls gelten sie als „ohne Korrektur“ genehmigt.
  3. Leistungsumfang: Sofern nicht anders angegeben, schuldet Standout dem Kunden nur die Lieferung der bestellten Gegenstände an den Ort der Übergabe. Montageleistungen und andere zusätzliche Leistungen muss der Kunde mit Standout gesondert vereinbaren.
  4. Ort der Übergabe: Der Ort der Übergabe ist grundsätzlich die vom Kunden in der Bestellung angegebene Lieferadresse. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so ist Ort der Übergabe der vom Kunden angegebene Stand in der vom Kunden bezeichneten Halle am Ort der betreffenden Messe.
  5. Zeitpunkt der Lieferung: Der Zeitpunkt der Lieferung wird grundsätzlich von Standout festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben. Nach Möglichkeit wird Standout hierbei Wünschen, die der Kunde in der Bestellung äußert, nachkommen oder sonst ein Einvernehmen mit dem Kunden herstellen. Bestellt der Kunde eine Lieferung zu einer bestimmten Messe, so hat die Lieferung jedenfalls während der vom betreffenden Messeveranstalter in seinen öffentlich zugänglichen allgemeinen Anmeldeunterlagen für Aussteller vorgegebenen Aufbauzeiten zu erfolgen, sofern mit dem Kunden nichts anderes vereinbart wird. Ansonsten muss Standout die Lieferung spätestens 30 Werktage nach Annahme der Bestellung ausführen.
  6. Übergabe/Gefahrtragung: Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass er selbst oder eine zur Übernahme der gelieferten Gegenstände befugte Person zum Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe anwesend ist. Ist dies nicht der Fall, ist Standout berechtigt, die an den Kunden zu liefernden Gegenstände am Ort der Lieferung zurückzulassen. Standout ist nicht verpflichtet, die Legitimation der auf dem Stand bei Anlieferung des Mietgutes angetroffenen Personen zu überprüfen. Die von Standout an den Kunden zu liefernden Gegenstände sind übergeben, wenn der Kunde sie unbeanstandet entgegennimmt oder Standout sie – im Falle der Abwesenheit zur Übernahme befugter Personen – zum abgesprochenen Zeitpunkt der Lieferung am Ort der Übergabe zurücklässt. Mit der Übergabe geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  7. Urheberrechte: Sämtliche im Zuge der Anboterstellung oder Vertragsdurchführung von Standout oder deren Bediensteten erstellten Unterlagen (insbes. Entwürfe, Pläne und Modelle) bleiben mit allen Rechten Eigentum der Standout und dürfen ohne vorherige Genehmigung weder Dritten zugänglich gemacht, noch veröffentlicht oder vervielfältigt werden. Sie dürfen vom Kunden ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet werden und sind für den Fall, dass ein Vertragsverhältnis nicht zustande kommt oder wieder storniert wird, unverzüglich an Standout zurückzustellen.
  8. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Standout erfolgt in Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Details zur Verarbeitung Ihrer Daten, insbesondere zu den konkreten Verarbeitungszwecken und Rechtsgrundlagen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung für Aussteller, die unter www.standout.eu/privacy-policy abrufbar ist. Gibt der Kunde bei der Bestellung oder im Zuge der Vertragsabwicklung personenbezogene Daten Dritter (insbesondere Daten von Vertretern, Ansprechpartnern, Sachbearbeitern oder sonstigen Mitarbeitern seines Unternehmens) bekannt, ist er verpflichtet, die betroffenen Personen hierüber unverzüglich zu informieren und ihnen die Datenschutzerklärung der Standout zur Kenntnis zu bringen. Der Kunde haftet für jegliche Nachteile, die Standout aus einem Verstoß gegen diese Verpflichtung entstehen.
  9. Zustimmungserklärung gemäß § 107 TKG: Der Kunde erteilt seine ausdrückliche Einwilligung dazu, dass Standout, RX Messe Salzburg GmbH, RX Messe Wien GmbH und RX CEE GmbH ihm von Zeit zu Zeit E-Mails mit Informationen, Werbung und Umfragen zu eigenen Angeboten, Veranstaltungen und Leistungen sowie mit Informationen zu Produkten oder Leistungen anderer Unternehmen mit Bezug auf Messeveranstaltungen oder ähnliche Events (“E-Mail-Newsletter“) zusenden oder ihn telefonisch zur Durchführung von Umfragen zu eigenen Veranstaltungen und Leistungen kontaktieren. Diese Einwilligung kann jederzeit per E-Mail an dataprotection@reedexpo.com widerrufen werden.
  10. Werbeerlaubnis: Der Kunde erteilt weiters seine Zustimmung, dass Standout sowie die verbundenen Unternehmen die Kundendaten, Firmenwortlaut und Firmenlogo des Kunden, sowie Abbildungen des von Standout oder vom Kunden nach den Plänen von Standout errichteten Standes für eigene Werbezwecke (etwa durch Aufnahme in Referenzlisten, Darstellung im Internet, in Kundenzeitschriften oder in anderen Werbemitteln) verwenden.
  11. Rücktritt: Für den Fall, dass (a) der Kunde mit Zahlungen an Standout (aus diesem Auftrag oder anderen Aufträgen) oder mit Zahlungen an Verbundene Unternehmen im Verzug ist, oder (b) ein Insolvenzverfahren gegen ihn eröffnet wurde bzw. droht, hat Standout das Recht, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. ungeachtet der Zahlungsverpflichtung des Kunden die eigene Leistung zurückzubehalten. Im Falle des Rücktritts durch Standout schuldet der Kunde eine Stornogebühr in Höhe des vereinbarten Entgelts.
  12. Preise: Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe und zuzüglich aller sonstigen mit Abschluss und Durchführung des Auftrages verbundenen Steuern und Gebühren (z.B. Rechtsgebühr [siehe Punkt 24] oder Werbeabgabe). Die Preisangaben beziehen sich auf Lieferungen und Leistungen im Messezentrum Salzburg und Wien, die Verkaufspreise gelten ab Lager Salzburg bzw. Lager Wien. Bei anderen Leistungsorten werden Spesen, Diäten, Bearbeitungs- und Transportkosten separat verrechnet. Zusätzliche, nicht im Anbot enthaltene Leistungen, werden nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt. Wird eine Rechnung von Standout über Wunsch des Kunden neu ausgestellt, etwa im Falle von Änderungen der Rechnungsanschrift oder anderer auf der Rechnung anzuführender Angaben des Kunden, so wird dafür ein pauschales Entgelt von € 102,80 exkl. USt. in Rechnung gestellt.
  13. Zahlungsbedingungen: Standout hat das Recht, dem Kunden nach Erhalt der Bestellung eine Akontozahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Bei Kunden, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, bei Neukunden oder bei Kunden, die bei früheren Bestellungen bereits mit Zahlungen im Verzug waren oder bei denen Zweifel an der Bonität bestehen, kann Standout Vorauszahlung von 100% des Auftragswertes verlangen. Lieferungen zu einer bestimmten Messe, die der Kunde erst eine Woche vor oder während der Veranstaltung bei Standout bestellt (maßgeblich ist das Einlangen der Bestellung bei Standout), werden nur gegen Vorauszahlung durchgeführt. Rechnungen sind nach Erhalt netto ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a.. Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen Gegenforderungen welcher Art auch immer aufzurechnen oder fällige Zahlungen zu verweigern.
  14. Tarifänderungen: Bei Tarifänderungen (etwa Transport-, Versand- oder Energiepreise) erfolgt die Verrechnung auf Basis der jeweils zum Leistungszeitpunkt geltenden Tarife.
  15. Stornobedingungen: Die Stornierung bestehender Verträge bzw. der Rücktritt von einer Bestellung ist nur hinsichtlich der für eine bestimmte Messe gemieteten bzw. gekauften Gegenstände zulässig und nur (a) gegen Bezahlung einer Stornogebühr sowie (b) sofern diese Gegenstände nicht von Standout für diesen Auftrag selbst produziert oder von Dritten erworben werden und (c) nur durch schriftliche Erklärung des Kunden, sofern diese bei gemieteten Gegenständen spätestens bis 2 Wochen und bei gekauften Gegenständen spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei Standout einlangt. Bei gemieteten Gegenständen beträgt die Stornogebühr bei Stornierung bis längstens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 30%, bis längstens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, danach 100% des Netto-Auftragswertes, jeweils zuzüglich 1% Rechtsgeschäftsgebühr (bezogen auf den gesamten Mietzins). Bei gekauften Gegenständen beträgt die Stornogebühr bei Stornierung bis längstens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50%, danach 100% des Netto-Auftragswertes. Zusätzlich zur Stornogebühr hat der Kunde der Standout alle im Zeitpunkt der Stornierung bereits entstandenen bzw. unvermeidbaren Kosten und Auslagen im Zusammenhang mit dem stornierten Auftrag zu ersetzen, falls diese Kosten den Betrag der Stornogebühr übersteigen. Wird die bestellte Ware nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgenommen bleibt der Kunde zur Bezahlung des vollen Preises verpflichtet.
  16. Schriftlichkeit: Soweit nach diesen AGB auf die Schriftform abgestellt wird, wird diesem Formerfordernis auch mit Erklärungen (ohne eigenhändige Unterschrift) Genüge getan, die per E-Mail von und an maßgebliche E-Mail-Adressen übermittelt werden. Maßgebliche E-Mail-Adressen im Sinne dieser Bestimmung sind: 16 a. für den Kunden: jene E-Mail-Adresse, mit der er für den von Standout betriebenen Online-Shop registriert ist, oder die er im Rahmen einer Bestellung (im Bestellformular) angegeben hat. 16 b. für Standout: die E-Mail-Adresse salzburg@standout.eu.
  17. Rechtswahl: Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN – Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg Stadt.
  18. Haftungsbeschränkung: Standout haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden und beschränkt auf den positiven Schaden.

    II. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR MIETE
  19. Mietdauer: Bestellt der Kunde einen Mietgegenstand für eine bestimmte Messe, so entspricht die Mietdauer der Dauer der Messe (inklusive der vom Messeveranstalter für den Aufbau vorgesehenen Zeiten) sofern diese nicht mehr als 7 Tage beträgt. Eine längere Mietdauer muss der Kunde mit Standout jeweils gesondert vereinbaren.
  20. Verwendung: Mietgegenstände dürfen ausschließlich für den vereinbarten Zweck verwendet und nicht Dritten überlassen werden. Sie sind unter möglichster Schonung der Substanz zu verwenden und dürfen ohne vorherige Zustimmung von Standout nicht verändert werden. Insbesondere dürfen besondere Kennzeichnungen auf dem Mietgut nicht entfernt und das Mietgut darf nicht beklebt, genagelt, gestrichen oder sonst wie beschädigt werden.
  21. Haftung und Rückgabe: Das Mietgut ist unmittelbar nach Veranstaltungsende abholbereit zur Verfügung zu stellen. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Standout berechtigt, die Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Kunden für den Abtransport vorzubereiten. Das Einverständnis des Kunden wird hierzu vorausgesetzt. Der Kunde haftet verschuldensunabhängig für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände ab Übergabe bis zur Rückgabe. Bei Beschädigungen oder Verlust ist Standout berechtigt, die fehlenden bzw. beschädigten Gegenstände dem Kunden zum Neupreis in Rechnung zu stellen. Von Standout festgestellte Mängel am rückgelieferten Mietgut werden dem Kunden angezeigt. Die Feststellungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Woche nach Zugang schriftlich widerspricht.
  22. Reklamationen / Gewährleistung: Mietgegenstände werden in der Regel mehrfach verwendet und sind daher nicht neuwertig. Kleinere Abweichungen in der Ausführung, den Maßen und Farben gelten nicht als Mängel. Der Kunde hat bei Übergabe den ordnungsgemäßen Zustand und die Vollständigkeit des Mietgutes zu prüfen. Mit dem Empfang bestätigt der Kunde den mangelfreien Zustand der ihm überlassenen Sachen, es sei denn er erhebt unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge. Hat der Kunde zu Recht die Mängelrüge erhoben, so ist die Gewährleistungspflicht von Standout auf Verbesserung beschränkt, soweit es sich bei der mangelhaften Sache um eine bereits gebrauchte handelt.
  23. Mietpreise / Zuschläge: Für Lieferungen von Mietgegenständen zu einer bestimmten Messe, die später als 2 Wochen vor Messebeginn bei Standout bestellt werden (maßgeblich ist das Einlangen der Bestellung bei Standout), wird ein Last-Minute Zuschlag von 25% auf die Listenpreise verrechnet. Alle Preise gelten für eine Mietdauer von max. 7 Tagen. Bei einer Mietdauer von bis zu 10 Tagen wird ein Zuschlag von 15% verrechnet. Bei einer Mietdauer von mehr als 10 Tagen werden individuelle Preisvereinbarungen getroffen. Bei verspäteter Rückstellung von Mietgegenständen werden dem Kunden die der Standoutdurch die Verspätung tatsächlich entstandenen Schäden, mindestens aber 15% des gesamten Auftragswertes in Rechnung gestellt.
  24. Vergebührung: Mietverträge unterliegen einer Rechtsgebühr von 1%. Bemessungsgrundlage ist das Mietentgelt einschließlich Umsatzsteuer sowie des Entgelts für mit der Miete zusammenhängende Leistungen. Die Vergebührung erfolgt durch Standout. Die Rechtsgebühr wird dem Kunden von Standout in Rechnung gestellt. Die Rechtsgebühr ist vom Kunden auch im Falle einer Stornierung zusätzlich zum Stornoentgelt zu bezahlen. III. BESONDERE BESTIMMUNGEN FÜR VERKAUF
  25. Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen Eigentum von Standout. Forderungen aus der Weiterveräußerung der gelieferten Ware tritt der Kunde schon jetzt im Voraus an Standout ab. Der Kunde hat seinen Abnehmern von der Abtretung Mitteilung zu machen und diese aufzufordern, nur noch direkt an Standout Zahlung zu leisten. Ersatzweise ist eine Bankgarantie in der Höhe des Auftragswertes vorzulegen. Die Kosten der Bankgarantie trägt der Kunde.
  26. Preise bei Drucksachen: Bei Bestellung von Drucksachen gelten die angegebenen Preise nur bei Bereitstellung von druckfertigen Grafikdaten durch den Kunden. Allfällig erforderliche nachträgliche Druckdatenaufbereitung wird gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
  27. Verpackung und Versand: Verpackungs- und Versandkosten werden gesondert verrechnet. Standout versendet nur auf Rechnung und auf Gefahr des Kunden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Beschädigungen muss sich der Empfänger sofort bescheinigen lassen und dem Transporteur melden.
  28. Reklamationen: Mängel sind vom Kunden bei sonstigem Verlust jeglicher Mängelhaftung innerhalb von 2 Tagen nach Übernahme schriftlich anzuzeigen.
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